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Abrechnung mit gesetzlichen Krankenkassen

Die Krankenkasse bezahlt die Behandlung durch einen Heilpraktiker nur, wenn eine Heilpraktiker-Zusatzversicherung abgeschlossen wurde oder eine entsprechende private Versicherung abgeschlossen wurde, oder aber auch, wenn der Nachweis erbracht werden kann, dass eine Psychotherapie anderweitig nicht gefunden werden kann. Dies können wir im Rahmen eines ersten Gesprächs erörtern.

In Ausnahmefällen gibt es die Möglichkeit eines Antrags auf Kostenübernahme:

Wenn Sie nachweisen können, dass Sie in den nächsten zwei bis drei Monaten keinen Therapieplatz bei einem kassenärztlich zugelassenen Therapeuten in Ihrer Nähe bekommen, sollten Sie von Ihrer Krankenkasse verlangen, dass sie die Kosten für die Therapie übernimmt, da die gesetzlichen Krankenkassen verpflichtet sind, die Versorgung der Versicherten sicherzustellen. Dazu muss der Therapeut die Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde haben - was bei mir als Heilpraktikerin beschränkt auf das Gebiet der Psychotherapie der Fall ist. Weisen Sie die Nichtverfügbarkeit eines kassenzugelassenen Therapeuten nach, indem Sie sich Namen und Adressen der von Ihnen kontaktierten Kassen-Therapeuten (die Ihnen keinen Termin anbieten können) mit Datum notieren. Reichen Sie die Liste zusammen mit einem formlosen Schreiben und dem Betreff "Antrag auf Kostenübernahme einer ganzheitlichen Psychotherapie nach dem Heilpraktikergesetz gemäß § 13 II SGB V" bei Ihrer Krankenkasse ein. Der § 13 II SGB V Sozialgesetzbuch gibt folgende Regelung vor:

"Konnte die Krankenkasse eine unaufschiebbare Leistung nicht rechtzeitig erbringen oder hat sie eine Leistung zu Unrecht abgelehnt und sind dadurch Versicherten für die selbst beschaffte Leistung Kosten entstanden, sind diese von der Krankenkasse in der entstandenen Höhe zu erstatten, soweit die Leistung notwendig war." Die Notwendigkeit können Sie durch einen Arzt bestätigen lassen.

Die Kosten werden ab Erstattungsdatum übernommen. Daher sollten Sie den Antrag auf Kostenerstattung früh stellen. Bis zur Kostenübernahme müssten Sie Sitzungen selbst bezahlen. Aus eigener Tasche bezahlte Therapiekosten können Sie steuerlich geltend machen. Sie werden als außergewöhnliche Belastung anerkannt.

Abrechnung mit privaten Krankenkassen

Voraussetzung ist in der Regel, dass der Patient in seinem Krankenversicherungsvertrag die Übernahme der psychotherapeutischen Leistungen des Heilpraktikers Psychotherapie mit versichert hat. Falls ein Patient die Möglichkeit hat, die Therapiekosten bei seiner privaten Krankenkasse einzureichen, werden maximal die Beträge erstattet, die in der Gebührenordnung für Heilpraktiker aufgeführt sind.

Diese Gebührenordnung für Heilpraktiker datiert aus dem Jahr 1985 und wurde seitdem nicht mehr aktualisiert. Da die Vergütung den wirtschaftlichen Anforderungen der Gegenwart nicht mehr entspricht, sollte im Behandlungsvertrag mit dem Patienten der erhöhte Abrechnungssatz geklärt sein.


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